Consulting
Kompetente Beratung von unseren Experten aus der Branche
Im Mittelpunkt unseres Handelns konzentrieren wir uns auf ein nachhaltiges, verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln und Wirtschaften. Wir bieten Ihnen die Aufarbeitung betriebswirtschaftlicher und prozesstechnischer Problemstellungen. Unter Anwendung von ESG und unter Berücksichtigung von aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Treibern wie:
Umsetzungsgesetze (CSR) gemäß §289b; §289c (3) HGB, Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutzrichtlinie (EHS) sowie den „Technische Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS).
Diese Faktoren spiegeln den Fokus der gesellschaftlichen Erwartungen an Unternehmen wieder - und bestimmen heute und zukünftig über Ihren langfristigen Erfolg. In unserem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsmanagement werden dabei maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen erarbeitet und bei Bedarf mit umgesetzt.
Unser Leistungsspektrum reicht von der vollständigen Projektübernahme inklusive Projektmanagement bis hin zur Unterstützung bei einzelnen Teilbereichen oder auch bei punktuellen Tätigkeiten. Entsprechend können wir unseren Beratungsansatz so anpassen, dass Ihre Mitarbeiter mit dem gewünschten und möglichen Einsatz bestmöglich einbezogen werden.
Unsere jahrzehntelange Kompetenz in nahezu allen Unternehmens- und Fachbereichen wird durch den Wissensschatz eines Expert-Teams interdisziplinär unterstützt und aufgestellt.
Erläuterungen
-
ESG
ESG - steht für Environmental - Social - Governance (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und beschreibt die drei nachhaltigkeitsbezogenen Verantwortungsbereiche von Unternehmen.
Somit beschreibt ESG die ökologischen und gesellschaftlichen Bereiche der Unternehmensführung. Dabei werden Nachhaltigkeit und effektive Governance in den Mittelpunkt der Unternehmenspolitik gestellt.
-
CSR
CSR - Corporate Social Responsibility beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung zu einer nachhaltigen Entwicklung eines Unternehmens. Kennzeichnend ist die freiwillige Basis des Ansatzes, der somit über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht. CSR wird im Rahmen der CSRD auch als Abkürzung für die Corporate Sustainability Reporting Directive verwendet.
Derzeit sind große Unternehmen mit Kapitalmarktorientierung und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitern sowie große Kreditinstitute, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen/-konzerne zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie zur nichtfinanziellen Risikoberichterstattung gemäß §289b; §289c (3) HGB verpflichtet.
-
EHS
EHS - setzt sich zusammen aus den englischen Begriffen Environment, Health und Safety. Hiermit gemeint sind also die drei Bereiche Umwelt, Gesundheit und Sicherheit innerhalb eines Unternehmens. Dementsprechend bezieht sich die EHS-Compliance auf alle Gesetze, Regeln, Richtlinien, Vorgaben, Prozesse, Aktivitäten und Strategien, die dabei helfen, Betrieb, Mitarbeiter und Umwelt zu schützen. Geeignete Maßnahmen sollen u. a. Verletzungen, Krankheiten, Unfälle oder Kontaminationen am Arbeitsplatz sowie in der Arbeitsplatzumgebung verhindern und reduzieren.
-
TRGS
TRGS - die Technischen Regeln für Gefahrstoffe geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl) bekannt gegeben.